Archiv vom Oktober, 2011:
Abfent, Abfent!
Im Kreislauf der Festtage: Besinnliches zum Fest der Liebe von und mit Gerhard Polt. Geschichten über die Zeit vor beziehungsweise nach Fasching, über Nikoläuse ohne Gewerbeschein, unbefugte Sentimentalisierungsmaßnahmen und weihnachtliche Nebenwirkungen. Darunter die 3 Klassiker Der Weihnachtsneger, Nikolausi und Die Weihnachtsgratifikation.
Preis: 9.90 EUR
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Kategorie: Buch > Belletristik > Comics, Cartoons, Humor, Satire
Artikelnummer: 33377754
Keywords: Abfent, Abfent!;Polt, Gerhard;9783036956091
Manufacturer: Polt, Gerhard
Brand: Kein & Aber
EAN: 9783036956091
Schöne Bescherung – Katze verschmort
Tante Bethanys Katze kaut ein bisschen an den Stromkabeln der Lichterkette rum. Quelle: “Schöne Bescherung”, USA 1989, Regie: Jeremiah Chechik Stimmen: Clark — Michael Brennicke Art — Heinz Engelmann Lewis — ??? Ellen — Dagmar Heller Eddie — Thomas Danneberg Links: IMDb — www.imdb.com Wikipedia — de.wikipedia.org
Genau!
Video Bewertung: 4 / 5
Q&A: Anspruch auf Weihnachtsgratifikation ?
Frage von williwuff: Anspruch auf Weihnachtsgratifikation ?
Habe folgende Formulierung im Arb.Vertrag:Der A.G.zahlt eine Weihnachtsgrat. in Höhe von 1650€. Im Jahr des Eintritts anteil. für die Monate der Betriebszugehörigkeit.(hab 8.07angef.)Sollte das Arb.verh. von einer der Parteien bis 30.03 des der Zahlung folgenden Jahres aufgelöst werden ,ist der A.G berechtigt die Grati.zurückzufordern.Dies bedeutet das die Auszahlung für das Kal.jahr 2007 nur zur Auszahlung kommt wenn das Arb.verh.mindestens bis zum 31.03.08 verlängert wird.(Hab befristeten Vertrag verlängert vom Chef bis 30.09.08)Nun sagt er Kohle gibt es erst im März…Ist das Richtig oder muss er die kohle ,sprich Weihnachtsgratifikation im Dezember zahlen? Danke für alle brauchbaren Antworten und Tipps im vorraus.
Beste Antwort:
Answer by fremenprinzessin
Anspruch hast Du schon. Wann gezahlt wird, sollte auch in deinem Arbeitsvertrag stehen. Eigentlich sagt der Name Weihnachtsgrat. ja alles, also das sie schon vor Weihnachten gezahlt wird.
Das mit 30.03. bedeutet ja nur, das eine schon gezahlte WG zurückgefordert werden kann und hat nichts mit dem Auszahlungszeitpunkt zu tun.
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